Stornierungsbedingungen

 Tritt die Mieterin vom Vertrag vor dem Mietbeginn zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Mietvertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich aller Nebenkosten, sonstigen Kosten und Gebühren) zu entrichten:

      bis 49 Tage vor Mietbeginn - 10 % des Mietpreises;
      bis 35 Tage vor Mietbeginn - 30 % des Mietpreises;
      bis 21 Tage vor Mietbeginn - 60 % des Mietpreises;
      bis 14 Tage vor Mietbeginn - 90 % des Mietpreises;
      weniger als 14 Tage vor Mietbeginn - 100 % des Mietpreises.